EU-KI-Verordnung Artikel 50: Schweizer Fitness-Apps

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Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, doch wer KI-Coaching an Menschen in der EU anbietet, fällt unter Artikel 50 des AI Act. Was das für Coaches mit ChatGPT, Apps mit eigenem KI-Coach und White-Label-Partner heisst, mit Links zum offiziellen Text.

Trainera Team
28. Oktober 2026
9 Min. Lesezeit
EU-KI-Verordnung Artikel 50: Schweizer Fitness-Apps
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Gilt die EU-KI-Verordnung für meine Schweizer Fitness-App oder mein Online-Coaching?

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, die KI-Verordnung (AI Act) ist hier also kein Schweizer Recht. Sie trifft dich trotzdem, sobald du einen KI-Chatbot oder KI-Coach in der EU anbietest oder seine Ausgaben in der EU genutzt werden, etwa von Kundinnen in Deutschland oder Österreich: Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act), dass der Anbieter die Nutzer spätestens bei der ersten Interaktion darüber informiert, dass sie mit einer KI sprechen. Generative Systeme müssen ihre Ausgaben zusätzlich maschinenlesbar kennzeichnen; für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt dafür eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.

Aktualisiert am 28. Oktober 2026

Dieser Leitfaden richtet sich an Coaches und App-Anbieter mit Sitz in der Schweiz, die auch Menschen in der EU betreuen, und dort an drei Gruppen: Coaches, die Trainingspläne mit ChatGPT vorschreiben, Fitness-Apps mit eigenem KI-Coach und White-Label-Partner, die fremde KI unter eigener Marke verkaufen. Jede rechtliche Aussage verweist auf den Text der Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex, den AI Act Service Desk der Kommission oder die offiziellen Leitlinien. Das ist keine Rechtsberatung. Wo das Gesetz eine Frage offenlässt, steht das hier auch so. Wie die Schweiz KI für eine rein Schweizer Kundschaft regelt, behandelt dieser Artikel nicht; das klärst du separat.

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Wann betrifft der AI Act ein Angebot aus der Schweiz?

Aus Sicht der Verordnung ist die Schweiz ein Drittland. Entscheidend ist deshalb Artikel 2: Er erfasst Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, egal wo sie sitzen (Abs. 1 Bst. a), und Anbieter und Betreiber in einem Drittland, wenn die Ausgabe des KI-Systems in der EU verwendet wird (Abs. 1 Bst. c).

Die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 ziehen zwei Grenzen, die für Schweizer Anbieter wichtig sind. Zufällige, unvorhersehbare oder nicht autorisierte Nutzung in der EU soll für sich allein die Pflichten eines Drittland-Anbieters nicht auslösen, dessen System nicht in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde. Und Betreiber aus einem Drittland sind an die Pflichten aus Abs. 3 und 4 gebunden, wenn sie selbst die Verbreitung und Nutzung der Ausgaben in der EU vorsehen, nicht aber, wenn Inhalte über unvorhersehbare Kanäle ausserhalb ihrer Kontrolle in die EU gelangen.

Situation aus der SchweizWas das für Artikel 50 bedeutet
Coach in Zürich, nur Kundschaft in der Schweiz, Pläne mit ChatGPT vorgeschriebenKeine Ausgabe wird in der EU verwendet, Artikel 2 greift nach seinem Wortlaut nicht. Für die Anbieterpflichten des Chatbots ist ohnehin dessen Anbieter zuständig
Coach in Basel mit Online-Kundinnen in DeutschlandDu bist Betreiber, und deine Ausgaben werden gezielt in der EU genutzt. Deine eigenen Pflichten betreffen Abs. 3 und 4, etwa KI-Texte von öffentlichem Interesse auf deinem Blog
Schweizer App mit eigenem KI-Coach, die gezielt Nutzer in der EU ansprichtDu bist Anbieter im Sinne von Abs. 1 und 2, mit denselben Pflichten und Fristen wie ein Anbieter aus der EU
Schweizer Studio, das einen KI-Coach unter eigener Marke an EU-Partner weiterverkauftWahrscheinlich Anbieter, siehe den Abschnitt zu White Label weiter unten

Die Grenze zwischen „gezielt“ und „zufällig“ ist nicht immer scharf. Wer Preise in Euro anzeigt, auf Deutsch für Kundschaft in Deutschland wirbt oder Verträge mit EU-Kunden schliesst, spricht eher für ein gezieltes Angebot in der EU als für zufällige Nutzung. Im Zweifel lässt du das anwaltlich prüfen.

Drei Rollen im Fitnessbereich im Überblick

Deine SituationWahrscheinliche RolleWas Artikel 50 verlangtDatum
Coach, der Trainings- oder Ernährungspläne mit ChatGPT entwirft und an Kunden schicktBetreiber eines fremden KI-SystemsKeine Hinweispflicht für den Chatbot (die liegt beim Anbieter). Kennzeichnung nur bei Deepfakes oder bei KI-Texten, die du zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung veröffentlichst2. August 2026
Fitness-App mit eingebautem KI-Coach unter eigenem NamenAnbieterHinweis, dass der Nutzer mit KI interagiert (Art. 50 Abs. 1); maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Texte, Bilder, Audios und Videos (Art. 50 Abs. 2)Hinweis: 2. August 2026. Kennzeichnung: 2. Dezember 2026 für Systeme, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren
White-Label-Partner mit umbenanntem KI-CoachOffen, möglicherweise AnbieterFalls Anbieter: dieselben Pflichten wie die App. Vertraglich regeln und beraten lassenWie oben

Die Rollen folgen aus den Begriffsbestimmungen in Artikel 3. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, ausser im Rahmen einer persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit.

Was Artikel 50 konkret verlangt

Artikel 50 enthält vier getrennte Pflichten. Die ersten beiden treffen App-Anbieter, die anderen beiden die Betreiber.

  • Interaktive KI (Abs. 1), Anbieterpflicht. Systeme für die direkte Interaktion mit Menschen müssen so gestaltet sein, dass die Person weiss, dass sie mit KI interagiert. Ausnahme: Es ist für einen angemessen informierten, aufmerksamen Menschen im Kontext offensichtlich.
  • Erzeugte Inhalte (Abs. 2), Anbieterpflicht. Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, kennzeichnen ihre Ausgaben maschinenlesbar und als KI-erzeugt erkennbar. Reine Standardbearbeitung wie Rechtschreibkorrektur ist insoweit ausgenommen.
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Abs. 3), Betreiberpflicht. Wer so ein System einsetzt, informiert die betroffenen Personen und verarbeitet ihre Daten nach der DSGVO.
  • Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse (Abs. 4), Betreiberpflicht. Deepfakes offenlegen. KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, ebenfalls, ausser ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.

Absatz 5 regelt das Wie: klar und eindeutig erkennbar, spätestens bei der ersten Interaktion oder Konfrontation, barrierefrei. Eine gut lesbare deutschsprachige Übersicht in Tabellenform hat die deutsche Bundesnetzagentur zu den Transparenzpflichten veröffentlicht.

Fristen und Bussgeldrahmen

  • 20. Juli 2026: Die Kommission veröffentlicht Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 (Volltext, Englisch).
  • 27. Juli 2026: Der Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, tritt in Kraft, wie die KI-Seite der Kommission und der AI Act Explorer bestätigen. Er verschiebt die Hochrisiko-Regeln für Anhang III auf den 2. Dezember 2027. Artikel 50 verschiebt er nicht.
  • 2. August 2026: Die Verordnung gilt nach Artikel 113 allgemein, Artikel 50 eingeschlossen, auch für Systeme, die schon liefen.
  • 2. Dezember 2026: Die einzige Übergangsfrist aus dem Omnibus steht in Artikel 111 Abs. 4: Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 Abs. 2 bis dahin erfüllen. Für den Chatbot-Hinweis gibt es keine Schonfrist.

Laut Leitlinien müssen Ausgaben, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Alte KI-Pläne im Verlauf deiner Kunden sind also nicht das Thema, neue Ausgaben schon.

Bussgelder legen die EU-Mitgliedstaaten fest. Artikel 99 Abs. 4 deckelt Verstösse gegen Artikel 50 bei 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups gilt nach Abs. 6 der niedrigere der beiden Beträge.

Du schreibst Pläne mit ChatGPT vor?

Dann bist du Betreiber des Chatbots, den du beruflich nutzt. Die Hinweispflicht aus Abs. 1 und die Kennzeichnungspflicht aus Abs. 2 liegen beim Unternehmen, das den Chatbot anbietet, nicht bei dir.

Zwei Punkte betreffen dich trotzdem.

Erstens Texte von öffentlichem Interesse. Ein Trainingsplan, den du einer einzelnen Kundin schickst, gilt nicht als veröffentlicht: Die Leitlinien nennen private, zwischenmenschliche Korrespondenz zu beruflichen Zwecken ausdrücklich als nicht veröffentlichten Text. Dein Blog ist etwas anderes. Unter den Beispielen der Kommission für kennzeichnungspflichtige Texte steht ein KI-bearbeiteter Lifestyle-Artikel, der Ernährungsformen bei einer bestimmten Krankheit vergleicht. Wenn du also KI-Artikel zu Ernährung und Gesundheit veröffentlichst, prüft eine fachkundige Person den Inhalt und du trägst die redaktionelle Verantwortung, oder du kennzeichnest sie. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht laut Leitlinien nicht.

Zweitens KI-Kompetenz. Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern Massnahmen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Für Solo-Coaches heisst das vor allem: wissen, wo das Tool danebenliegt. Erfundene Zahlen, übersehene Verletzungen, Pläne, die nicht zum Anamnesebogen passen.

Die KI-Verordnung zwingt dich nicht, einer Kundin zu sagen, dass ChatGPT beim Plan geholfen hat. Ehrlich zu sein ist trotzdem sinnvoll, und die Leitlinien weisen darauf hin, dass bei einem als KI-gestützt verkauften Angebot, etwa einem virtuellen Coaching, das Verbraucherrecht die KI-Funktion als wesentliches Merkmal vor Vertragsschluss verlangen kann. Bessere Entwürfe bekommst du mit unseren ChatGPT-Prompts für Fitness-Coaches.

Deine App hat einen eigenen KI-Coach?

Dann bist du Anbieter. Nach Artikel 2 gilt die Verordnung für Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen, egal wo sie sitzen, und für Anbieter und Betreiber ausserhalb der EU, wenn die Ausgabe in der EU verwendet wird. Eine Schweizer App, die Nutzer in München gezielt anspricht, ist also betroffen, auch wenn Firma und Server in der Schweiz stehen.

Die Leitlinien werden hier sehr konkret. Gute Lösungen: ein Chatbot, der das Gespräch mit dem Hinweis beginnt, dass er KI ist; ein Banner wie „Du interagierst mit einem KI-System“; ein dauerhaftes KI-Symbol neben dem Eingabefeld. Allein nicht ausreichend:

  • ein Satz in den AGB oder der Datenschutzerklärung
  • eine vage Bezeichnung wie „Assistent“ oder ein menschlicher Name mit Foto, der in die Irre führt
  • ein pauschaler Hinweis, dass „Dienste auf dieser Website KI nutzen“
  • eine Technikangabe wie „basiert auf einem LLM“, die nicht sagt, dass man mit einer Maschine spricht

Gesundheitsberatung nennen die Leitlinien als Kontext mit erhöhtem Täuschungsrisiko, in dem regelmässige Erinnerungen wahrscheinlich nötig sind. Fragt jemand, ob er mit einem Menschen spricht, soll das System seine KI-Natur offenlegen.

Dazu kommt die Kennzeichnung. Schreibt dein KI-Coach Pläne, Rezeptvorschläge oder Bilder, sind das erzeugte Inhalte nach Abs. 2. War die Funktion vor dem 2. August 2026 live, läuft die Frist am 2. Dezember 2026 ab. Neuere Funktionen mussten ab dem Start kennzeichnen.

Du verkaufst einen White-Label-KI-Coach unter eigener Marke?

Hier lautet die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Die Anbieterdefinition erfasst auch, wer ein System entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Laut Leitlinien wird ein Unternehmen, das ein bestehendes generatives System verändert und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, Anbieter des neuen Systems. Die ausdrückliche Umbenennungsregel in Artikel 25 gilt für Hochrisiko-Systeme, und White-Label-Weiterverkauf behandeln die Leitlinien nicht namentlich.

Praktisch heisst das: Regle es im Vertrag. Wer baut den KI-Hinweis in die Oberfläche, wer übernimmt die maschinenlesbare Kennzeichnung, darfst du die KI-Persona umbenennen? Einen menschlichen Vornamen plus Stockfoto sehen die Leitlinien kritisch. Lass deine Rolle anschliessend anwaltlich bestätigen. Zum geschäftlichen Teil passt unser Artikel über die White-Label-Fitness-App für Trainer.

Grenzfälle in Fitness-Apps

Abs. 3 betrifft Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung, die Artikel 3 beide über biometrische Daten definiert. Eine Stimmung, die die Kundin selbst eintippt, fällt nicht darunter. Eine Funktion, die Stress oder Emotionen aus Gesicht oder Stimme ableitet oder Menschen anhand von Körperfotos in Kategorien einteilt, kann darunter fallen. Prüfe die Definitionen vor dem Bauen und lies unseren Beitrag zum Datenschutz in KI-Fitness-Apps.

Noch etwas wird oft vermischt: Ein KI-Hinweis ersetzt keinen medizinischen Haftungsausschluss, und umgekehrt. „Du chattest mit einer KI“ sagt einer Kundin mit Verletzung, Schwangerschaft oder Essstörung in der Vorgeschichte nicht, dass sie zuerst ärztlichen Rat braucht. Du brauchst beides. Wann du weiterverweisen solltest, steht in diesem Artikel.

So hält es Trainera

TRAI, der KI-Assistent in Trainera, sagt dem Nutzer immer, dass er eine KI ist. Garmin-Daten, die Kunden mit Trainera synchronisieren, nutzt TRAI nie, und auch keine andere KI von Trainera. Wie TRAI für Coaches und Kunden arbeitet, siehst du auf der Seite zum KI-Fitness-Coach.

Deine Artikel-50-Checkliste für diese Woche

  1. Prüfe zuerst, ob du überhaupt Menschen in der EU bedienst: Kundinnen, App-Nutzer, Leserinnen deines Blogs, Partner.
  2. Notiere für jedes KI-Tool, das du nutzt oder verkaufst, deine Rolle: Anbieter, Betreiber oder unklar.
  3. Öffne deinen Chatbot als neuer Nutzer und prüfe, ob gleich der erste Bildschirm sagt, dass es eine KI ist, in jeder Sprache.
  4. Entferne menschliche Namen und Fotos von KI-Personas, sofern das KI-Label nicht direkt daneben steht.
  5. Liste jede Funktion auf, die Text, Bild, Audio oder Video erzeugt, mit Startdatum. Was vor dem 2. August 2026 live war, braucht bis 2. Dezember 2026 eine maschinenlesbare Kennzeichnung.
  6. Entscheide für jeden Blogartikel: menschliche Prüfung mit benannter verantwortlicher Person oder KI-Kennzeichnung.
  7. Verkaufst du KI unter deiner Marke, gehört die Aufteilung der Pflichten in den Vertrag.
  8. Halte medizinischen Hinweis und KI-Hinweis als zwei getrennte, sichtbare Botschaften.

Du willst einen KI-Assistenten, der ab der ersten Nachricht sagt, dass er KI ist? So arbeitet TRAI in Trainera.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Kunden sagen, dass ich ChatGPT für den Trainingsplan genutzt habe?

Nach Artikel 50 nicht, wenn du den Plan privat schickst: Die Leitlinien behandeln berufliche Einzelkorrespondenz nicht als veröffentlicht. Verbraucherrecht und Fairness können trotzdem dafür sprechen, vor allem wenn du das Angebot als KI-gestützt verkaufst.

Gilt der AI Act auch in der Schweiz?

Nicht als Schweizer Recht, die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Er gilt aber für Schweizer Anbieter, deren KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder deren Ausgabe in der EU verwendet wird (Artikel 2), unabhängig vom Firmensitz.

Reicht ein Hinweis in den AGB, dass KI im Einsatz ist?

Nein. Laut Leitlinien der Kommission genügt ein Hinweis nur in den AGB allein nicht. Der Nutzer muss spätestens bei der ersten Interaktion klar informiert werden.

Was passiert am 2. Dezember 2026 beim AI Act?

Anbieter generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren, müssen dann die maschinenlesbare Kennzeichnung umgesetzt haben (Artikel 111 Abs. 4). Der Chatbot-Hinweis gilt schon seit dem 2. August 2026.

Wie hoch sind die Bussgelder bei Verstössen gegen Artikel 50?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere Betrag.

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