E-Rechnung und Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien für Trainer und Fitnessstudios

In Saudi-Arabien beträgt die Mehrwertsteuer 15 %. Mit der FATOORA-Welle 25 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als SAR 187'500 bis zum 1. Februar 2027 die Anforderungen der Phase 2 an E-Rechnungen erfüllen. Was Personal Trainer, Studios und Fitnessstudios prüfen sollten, wie sich die Regeln in den VAE unterscheiden und weshalb Sie weiterhin eine eigene Lösung für E-Rechnungen benötigen.

Trainera Team
17. Oktober 2026
11 Min. Lesezeit
E-Rechnung und Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien für Trainer und Fitnessstudios
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Brauchen Personal Trainer und Fitnessstudios in Saudi-Arabien E-Rechnungen für die Mehrwertsteuer?

Wenn Ihr Fitnessunternehmen in Saudi-Arabien mehrwertsteuerpflichtig ist, ja. Die E-Rechnung in Saudi-Arabien ist mit ZATCAs System FATOORA seit dem 4. Dezember 2021 für alle Steuerpflichtigen ausser solchen ohne Ansässigkeit im Land vorgeschrieben. Die zweite Phase, in der Ihre Rechnungsstellung an die Systeme von ZATCA angebunden wird, wird schrittweise eingeführt: Welle 25 betrifft Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als SAR 187'500 in einem beliebigen Jahr von 2022 bis 2025. Die Frist endet am 1. Februar 2027.

Der Mehrwertsteuersatz beträgt 15 %. Trainera stellt keine ZATCA-konformen E-Rechnungen aus. Coaches, Studios und Fitnessstudios, die Kunden und Zahlungen mit Trainera verwalten, brauchen deshalb zusätzlich eine eigene E-Rechnungslösung, die die Anforderungen erfüllt. Dieser Artikel beschreibt die Regeln und verlinkt die offiziellen Quellen (geprüft im Oktober 2026). Er ist keine Steuerberatung: Klären Sie Ihre Situation mit ZATCA oder einer Steuerberatung.

Steuerliche Eckpunkte für Fitnessunternehmen in Saudi-Arabien und den VAE

Saudi-Arabien erhebt 15 % Mehrwertsteuer und führt E-Rechnungen über ZATCA in zwei Phasen ein. In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) beträgt die Mehrwertsteuer 5 %. Dort gilt zudem eine Körperschaftsteuer von 0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis AED 375'000 und von 9 % auf den darüberliegenden Betrag.

Die folgende Tabelle stellt die Angaben auf offiziellen Seiten gegenüber. Wo wir eine Zahl dort nicht bestätigen konnten, nennen wir die zuständige Stelle für Rückfragen.

ThemaSaudi-ArabienVAE
SteuerbehördeZATCAFederal Tax Authority (FTA)
Mehrwertsteuersatz15 %, seit dem 1. Juli 2020 (zuvor 5 %)5 %, eingeführt am 1. Januar 2018
MehrwertsteuerregistrierungSchwellenwert auf einer ZATCA-Seite nicht bestätigt: bei ZATCA nachfragenObligatorisch bei steuerbaren Lieferungen, Leistungen und Einfuhren von mehr als AED 375'000 pro Jahr; freiwillig ab mehr als AED 187'500
E-RechnungFATOORA: Phase 1 seit dem 4. Dezember 2021, Phase 2 in Wellen seit dem 1. Januar 2023Hier nicht behandelt: bei der FTA nachfragen
KörperschaftsteuerHier nicht behandelt: bei ZATCA nachfragen0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis AED 375'000, darüber 9 %, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen

Quellen: ZATCAs Mitteilung zum Steuersatz von 15 % und die Einführung in die E-Rechnung; die Seiten der Regierung der VAE zur Mehrwertsteuer und zur Körperschaftsteuer. Alle im Oktober 2026 geprüft.

Was FATOORA Phase 1 und Phase 2 für Fitnessunternehmen bedeuten

Mit Phase 1 wurden elektronische Rechnungen für Steuerpflichtige in Saudi-Arabien zur Pflicht. In Phase 2 wird die Rechnungssoftware mit den Systemen von ZATCA verbunden. Unternehmen werden dafür in einzelnen Gruppen einbezogen.

ZATCA nennt die erste Phase Erstellung und die zweite Integration. Für Betreiber eines Fitnessstudios ist der praktische Unterschied: In Phase 1 ging es darum, Rechnungen elektronisch zu erstellen. In Phase 2 muss die Software, die sie erstellt, an ZATCA angebunden sein. Deshalb reichen eine Tabelle, eine Notiz-App oder ein Kartenbeleg als Lösung für Phase 2 nicht aus.

SchrittBezeichnungDatumBetroffeneQuelle
Phase 1Erstellung4. Dezember 2021Alle Steuerpflichtigen ausser solchen ohne Ansässigkeit im LandZATCA
Phase 2IntegrationSeit dem 1. Januar 2023, in WellenSteuerpflichtige werden Welle für Welle ausgewählt und an die Systeme von ZATCA angebundenZATCA
Welle 25 (angekündigt am 24. Juli 2026)IntegrationAnforderungen bis zum 1. Februar 2027 erfüllenUmsatz von mehr als SAR 187'500 in einem der Jahre 2022, 2023, 2024 oder 2025EY Tax News

Die Angaben zu Welle 25 stammen von EY Tax News (geprüft im Oktober 2026), einer angesehenen Sekundärquelle. Bestätigen Sie Ihre eigene Welle und Frist auf den E-Rechnungsseiten von ZATCA, bevor Sie Ihre Umstellung planen.

Betrifft Welle 25 auch Personal Trainer oder kleine Studios?

Ja, wenn Ihr Umsatz in einem einzelnen Jahr von 2022 bis 2025 mehr als SAR 187'500 betrug. Diese Grenze liegt tiefer, als viele kleine Fitnessunternehmen erwarten.

SAR 187'500 pro Jahr entsprechen durchschnittlich SAR 15'625 pro Monat. Verteilt auf Mitgliedschaften, Kurskarten und Personal Training eines Studios oder auf Präsenzstunden und Online-Pakete eines gut ausgelasteten Coaches ist das kein Umsatz, den nur grosse Unternehmen erreichen. In diesen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf die Zahlen:

  • Ein Frauenstudio mit einem festen Mitgliederstamm und zwei Trainern, die zusätzlich Pakete für Personal Training verkaufen.
  • Ein Coach, der Kunden in Riad oder Dschidda persönlich trainiert und Online-Programme an Kunden an anderen Orten verkauft.
  • Ein Unternehmen, das ein besonders umsatzstarkes Jahr hatte, etwa bei der Eröffnung eines neuen Fitnessstudios oder durch eine grosse Ramadan-Challenge, und seither weniger Umsatz macht. Entscheidend ist eines der vier Jahre. Ein einziges Jahr über der Grenze genügt.
  • Ein Fitnessstudio, das neben Mitgliedschaften auch Getränke, Nahrungsergänzungsmittel oder Waren am Empfang verkauft.

Was genau als Umsatz gilt und ob alle Ihre Verkäufe dafür zählen, sollten Sie mit ZATCA oder Ihrer Steuerberatung klären. Dasselbe gilt für Online-Kunden ausserhalb Saudi-Arabiens. Nehmen Sie zu diesem Gespräch Ihre Jahreszahlen mit, aufgeteilt nach Verkaufsart.

Achten Sie auf eine leicht zu verwechselnde Zahl: SAR 187'500 entspricht numerisch der Grenze für die freiwillige Mehrwertsteuerregistrierung in den VAE, die jedoch in Dirham angegeben wird (AED 187'500). Es sind unterschiedliche Währungen und unterschiedliche Regeln. Übertragen Sie die Grenze eines Landes nicht auf das andere.

Schritt für Schritt prüfen: für Coaches und Betreiber von Fitnessstudios

Gehen Sie diese Schritte jetzt durch, damit Sie die Frist einplanen können und Ende Januar nicht unter Zeitdruck geraten.

  1. Ermitteln Sie Ihren Umsatz für jedes Jahr einzeln, von 2022 bis 2025. Nutzen Sie Kontoauszüge, Berichte Ihrer Zahlungsanbieter und Ihre Aufzeichnungen über Bargeldzahlungen am Empfang.
  2. Prüfen Sie Ihre Mehrwertsteuerregistrierung. Falls Sie nicht registriert sind, fragen Sie ZATCA, ob Sie sich registrieren müssen. Wir konnten den Schwellenwert für die Registrierung auf einer ZATCA-Seite nicht bestätigen und nennen hier deshalb keinen.
  3. Bestätigen Sie Ihre Welle für Phase 2 und die Frist auf den E-Rechnungsseiten von ZATCA. Wenn der Umsatz in einem der vier Jahre über SAR 187'500 lag, planen Sie mit dem 1. Februar 2027.
  4. Wählen Sie eine E-Rechnungslösung, die die Anbindung an ZATCA für Phase 2 abdeckt. Lassen Sie sich vom Anbieter zeigen, wo dies dokumentiert ist und wer die Anbindung übernimmt.
  5. Listen Sie jede Verkaufsart auf: Mitgliedschaften, Kurskarten, Pakete für Personal Training, Abonnemente für Online-Coaching, saisonale Challenges und Verkäufe am Empfang. Legen Sie fest, wie Sie für jede Art eine Rechnung ausstellen.
  6. Gestalten Sie Ihre Preisangaben einheitlich. Legen Sie fest, ob Ihre Preise auf Instagram, Ihrer Website und in WhatsApp-Nachrichten die 15 % Mehrwertsteuer enthalten, und geben Sie sie überall gleich an. Ein einfaches Rechenbeispiel mit einem runden Betrag, nicht einem Marktpreis: Ein Paket für SAR 1'000 ohne Mehrwertsteuer kostet mit 15 % Mehrwertsteuer SAR 1'150.
  7. Gleichen Sie Ihre Unterlagen jeden Monat ab. Jede erfasste Zahlung, ob per Karte, Banküberweisung oder bar, sollte einer Rechnung in Ihrer E-Rechnungslösung zugeordnet sein.
  8. Testen Sie das System vor Ablauf der Frist. Erstellen Sie im Dezember oder Anfang Januar einige echte Rechnungen mit der neuen Lösung.

Der Zeitpunkt ist auch aus einem anderen Grund wichtig: Ramadan 2027 beginnt voraussichtlich um den 8. Februar 2027, vorbehaltlich der offiziellen Mondsichtung (Gulf News, geprüft im Oktober 2026). Das ist ungefähr eine Woche nach der Frist für Welle 25. Wenn Ramadan mit Trainings nach dem Iftar und speziellen Paketen Ihre umsatzstärkste Zeit ist, sollte Ihre Rechnungsstellung vorher funktionieren.

Häufige Fehler bei Mehrwertsteuer und Rechnungen im Fitnessbereich

Viele Probleme entstehen, wenn Unternehmen Zahlungen und Rechnungen gleichsetzen.

  • Einen Zahlungsbeleg als Rechnung verwenden. Ein Kartenbeleg, eine Bestätigung der Banküberweisung oder ein Zahlungseintrag in einer App zeigt, dass Geld geflossen ist. Er ist keine E-Rechnung.
  • Bargeld am Empfang vergessen. Barzahlungen gehören ebenfalls zum Umsatz. Wenn sie in Ihren Aufzeichnungen fehlen, sind bereits Ihre Jahressummen falsch.
  • Zwei Preise für dasselbe Paket angeben. Steht in sozialen Medien ein Preis und auf der Rechnung ein anderer, weil nur einer die Mehrwertsteuer enthält, führt das zu unangenehmen Gesprächen mit Kunden.
  • Online-Coaching vorschnell ausklammern. Fragen Sie nach, wie Ihre Online-Verkäufe behandelt werden, besonders bei Kunden ausserhalb Saudi-Arabiens. Gehen Sie nicht einfach davon aus, dass sie nicht darunterfallen.
  • Bis zur letzten Woche warten. Anbieterwahl, Anbindung und Tests brauchen Zeit. Sie sollten Rechnungen nicht erst testen, wenn die Trainings während des Ramadan bereits laufen.

Auch in Kroatien ändern sich 2027 die Regeln für E-Rechnungen von Trainern und Fitnessstudios. Unser Leitfaden zum kroatischen eRačun zeigt, wie ein anderes Land damit umgeht.

Was gilt in den VAE, wenn Sie Kunden in beiden Ländern betreuen?

In den VAE beträgt die Mehrwertsteuer 5 %. Eine Registrierung ist bei steuerbaren Lieferungen, Leistungen und Einfuhren von mehr als AED 375'000 pro Jahr obligatorisch, ab mehr als AED 187'500 freiwillig. Hinzu kommt eine Körperschaftsteuer von 0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis AED 375'000 und 9 % auf den darüberliegenden Betrag. Sie kann auch natürliche Personen betreffen, die mit einer gewerblichen Lizenz geschäftlich tätig sind.

Das Körperschaftsteuergesetz wurde am 9. Dezember 2022 erlassen und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Es erfasst Personen, die «geschäftliche Tätigkeiten unter einer gewerblichen Lizenz ausüben». Prüfen Sie deshalb, ob es auf Ihre Lizenz oder Bewilligung zutrifft. Das Finanzministerium der VAE bietet eine eigene Seite zur Körperschaftsteuer. Die FTA setzte den 30. September 2026 als Frist für Erklärung und Zahlung für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr fest (FTA, geprüft im Oktober 2026).

Wenn Sie Kunden in beiden Ländern betreuen, hängen die anwendbaren Regeln davon ab, wo Ihr Unternehmen gegründet und registriert ist. Fragen Sie ZATCA und die FTA oder eine Steuerberatung mit Erfahrung in beiden Ländern, bevor Sie Ihre erste grenzüberschreitende Rechnung ausstellen. Informationen zu Bewilligungen und den Grundlagen der Mehrwertsteuer für Selbstständige in den VAE finden Sie in unserem Leitfaden zur selbstständigen Tätigkeit als Personal Trainer in den VAE. Erleichterungen für kleine Unternehmen in den VAE behandeln wir hier nicht; erkundigen Sie sich dazu bei der FTA.

Wofür Sie Trainera nutzen können und wofür Sie eine andere Lösung brauchen

Mit Trainera verwalten Sie Kunden, Pläne, Check-ins und Zahlungsaufzeichnungen. Trainera stellt jedoch keine ZATCA-konformen E-Rechnungen oder Fiskalbelege aus und bietet keine FATOORA-Anbindung. Für die Rechnungsstellung benötigen Sie daher zusätzlich eine Lösung, die die Anforderungen erfüllt.

AufgabeIn TraineraAusserhalb von Trainera
Trainings- und Ernährungspläne, Check-ins, Kunden-AppJa, im Web, auf iOS und Android, in 27 Sprachen; Arabisch wird vollständig von rechts nach links dargestelltNicht nötig
Coaching-ZahlungenKartenzahlung über Stripe (Visa, Mastercard, American Express sowie Apple Pay oder Google Pay auf entsprechend eingerichteten Geräten), PayPal (nicht in SAR oder AED), Banküberweisung und erfasste Barzahlungenmada, STC Pay, Tabby, Tamara und SADAD laufen über Ihren eigenen Anbieter oder Ihre Bank; erfassen Sie die Zahlung anschliessend in Trainera
Online verkaufte Mitgliedspakete eines FitnessstudiosEinmalige Kartenzahlung über das eigene Stripe-Konto des Fitnessstudios; SAR wird als Währung nicht unterstütztEin Fitnessstudio in Saudi-Arabien kann SAR am Empfang entgegennehmen und die Zahlung in Trainera erfassen
Mehrwertsteuerrechnungen und FATOORA Phase 2NeinIhre eigene ZATCA-konforme E-Rechnungslösung

Auf Stripes Liste der unterstützten Länder stehen die VAE, Saudi-Arabien jedoch nicht (geprüft im Oktober 2026). Ein Unternehmen mit Sitz in Saudi-Arabien sollte prüfen, ob es Stripe nutzen kann, bevor es die oben genannten Kartenzahlungen einplant. Für lokale Zahlungsmethoden braucht es möglicherweise einen lokalen Anbieter oder eine Bank. Unser ergänzender Leitfaden zu Coaching-Zahlungen in Saudi-Arabien und den VAE erläutert die einzelnen Methoden.

Die Preise für Saudi-Arabien werden in US-Dollar angezeigt. Trainer können mit Free beginnen (3 Kunden, keine Karte nötig). Starter kostet $19.99, Pro $49.99 und Business $99 pro Monat. Pro Tarif gilt ein Festpreis. Für Coaching-Zahlungen innerhalb der Plattform fällt eine Plattformgebühr von 8 % bei Free und Starter, 5 % bei Pro, 3 % bei Business und 1 % bei Enterprise an; für erfasste Barzahlungen fällt keine Gebühr an. Fitnessstudios zahlen $119 pro Monat für Core, $219 für White Label und $259 für Studio. Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt, und es gibt eine 7-tägige Testphase ohne Karte. White Label und Studio enthalten eine eigene iOS- und Android-App für die Mitglieder des Fitnessstudios, die Trainera über seine eigenen Entwicklerkonten veröffentlicht. Alle Details finden Sie auf der Preisseite, Informationen für Fitnessstudios unter Trainera für Fitnessstudios.

Wenn Sie noch Software für ein Fitnessstudio am Golf auswählen, behandelt unser Leitfaden zu Fitnessstudio-Software in der Golfregion Mitgliederverwaltung, Zeitfenster und Online-Coaching. Der ergänzende Leitfaden zur Gründung eines Online-Coaching-Unternehmens in Saudi-Arabien erklärt die Schritte rund um das Thema Steuern.

Ihre Checkliste vor dem 1. Februar 2027

Diese vier Dinge sollten vor der Frist für Welle 25 und der anschliessenden Ramadan-Saison geregelt sein:

  • Ihr Umsatz für 2022, 2023, 2024 und 2025, für jedes Jahr einzeln ermittelt und mit SAR 187'500 verglichen.
  • Ihre Mehrwertsteuerregistrierung und Ihre Welle für Phase 2, von ZATCA bestätigt.
  • Eine ZATCA-konforme E-Rechnungslösung, die ausgewählt, angebunden und mit echten Verkäufen getestet wurde.
  • Ein monatlicher Abgleich, der jede erfasste Zahlung, einschliesslich Bargeld und lokaler Zahlungsmethoden, einer Rechnung zuordnet.

Nutzen Sie Trainera für Coaching, Pläne und Zahlungsaufzeichnungen und stellen Sie Rechnungen mit einer auf die Anforderungen von ZATCA ausgerichteten Lösung aus.

Betreiben Sie ein Fitnessstudio in Saudi-Arabien? Erfahren Sie, wie Trainera für Fitnessstudios Mitglieder, Trainer und Mitglieder-Apps auf Arabisch verwaltet, oder starten Sie eine 7-tägige Testphase ohne Karte.

Auch lesenswert: Der Fitnessmarkt in Saudi-Arabien und Vision 2030

Auch lesenswert: Partita IVA für Personal Trainer in Italien (2026)

Häufig gestellte Fragen

Müssen Personal Trainer in Saudi-Arabien Mehrwertsteuer berechnen?

In Saudi-Arabien beträgt die Mehrwertsteuer seit dem 1. Juli 2020 15 %. Ob Sie sich registrieren müssen, hängt von den Regeln von ZATCA ab. Wir konnten den Schwellenwert für die Registrierung auf einer ZATCA-Seite nicht bestätigen. Klären Sie Ihren Status deshalb mit ZATCA oder einer Steuerberatung, bevor Sie Ihre Preise festlegen.

Was bedeutet Welle 25 bei ZATCAs E-Rechnung in Saudi-Arabien?

Die am 24. Juli 2026 angekündigte Welle 25 bringt Steuerpflichtige mit einem Umsatz von mehr als SAR 187'500 in einem der Jahre 2022, 2023, 2024 oder 2025 in Phase 2 (Integration) der FATOORA-E-Rechnung. Laut EY Tax News müssen sie die Anforderungen bis zum 1. Februar 2027 erfüllen. Bestätigen Sie Ihre Welle auf den E-Rechnungsseiten von ZATCA.

Stellt Trainera ZATCA-konforme E-Rechnungen aus?

Nein. Trainera hat keine FATOORA-Anbindung und stellt in Saudi-Arabien oder den VAE keine steuerlichen E-Rechnungen oder Fiskalbelege aus. Nutzen Sie Trainera für Kunden, Pläne und Zahlungsaufzeichnungen und eine ZATCA-konforme E-Rechnungslösung für Ihre Rechnungen.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den VAE im Vergleich zu Saudi-Arabien?

In den VAE beträgt die Mehrwertsteuer seit dem 1. Januar 2018 5 %. Eine Registrierung ist bei steuerbaren Lieferungen, Leistungen und Einfuhren von mehr als AED 375'000 pro Jahr obligatorisch. In Saudi-Arabien beträgt die Mehrwertsteuer seit dem 1. Juli 2020 15 %.

Reicht ein Kartenbeleg als Rechnung für ein Fitnessstudio in Saudi-Arabien?

Ein Zahlungsbeleg zeigt, dass Geld geflossen ist; er ist keine E-Rechnung. Stellen Sie Rechnungen mit einer E-Rechnungslösung aus, die die Anforderungen von ZATCA erfüllt, und klären Sie die Einzelheiten mit ZATCA oder Ihrer Steuerberatung.

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